Rechtsprechung
BVerwG, 25.10.1996 - 6 B 54.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.06.1995 - 12 A 192.94
- OVG Berlin, 21.02.1996 - 7 B 23.95
- BVerwG, 25.10.1996 - 6 B 54.96
- BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 6 B 54.96
Sie kann dem Senat Gelegenheit geben, mit über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung zu klären, ob die Verwaltungsgerichte angesichts der ihr aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34) obliegenden erhöhten Kontrolldichte bei prüfungsrechtlichen Entscheidungen befugt sind, im Anschluß an die Feststellung von Korrekturfehlern und/oder Bewertungsfehlern der Prüfer eine eigene Bewertung vorzunehmen und darüber zu befinden, ob eine Prüfungsleistung mit Rücksicht auf eine anderweitig zu begründende Fehlerhaftigkeit des vom Korrekturfehler betroffenen Prüfungsteils im Ergebnis nicht anders bewertet werden müßte oder ob bei der Feststellung von Korrekturfehlern in jedem Fall ein Bescheidungsurteil ergehen muß.